SERVIZI SENZA CONFINI
A Company from Südtirol AEO

Fiskaltermine März 2023

2. Mai

  • Zahlung der Verbrauchssteuer auf Schmieröle und (Erdöl-)Bitumen, errechnet auf Grund der monatlichen Erklärung der in den Handel gebrachten Produkte bezgl. Monat März (Art.61, Absatz 1, Buchst. E) des Gesetzesdekretes 504/1995)
  • Frist für die Übermittlung der Buchhaltungsdaten des Monates März von Wirtschaftstreibenden mit Tätigkeit im Bereich der Schmieröle und (Erdöl-)Bitumen gemäß der Direktorial-Bestimmung Nr. 52047/DU vom 21/11/2008, Artikel2, Absatz 2

8. Mai

Frist für die Übermittlung der Buchhaltungsdaten des Monates April von:

  • zugelassene Lagerinhaber aus dem Bereich Alkohol gem. Abs. 2, Ziffer 1 des Art. 2 der Direktorial-Bestimmung Nr. 25499/UD vom 26/9/08 und des Rundschreibens Nr. 8/D vom 13/03/2009;
  • Registrierte Empfänger (Ex Wirtschaftsbeteiligte oder Fiskalvertreter), die im Bereich des Alkohols oder der alkoholischen Getränke tätig sind, gemäß den Angaben aus Direktorial-Bestimmung Nr. 12695/RU vom 28/1/09, Art.. 2, Ziffer 1;
  • zugelassene Lagerinhaber, die im Bereich Wein und andere vergorene Getränke, ausgenommen Wein und Bier tätig sind, in Übereinstimmung mit den Vorgaben aus der Direktorial-Bestimmung Nr. 25499/UD vom 26/9/08, Art. 2, Ziffer 4;
  • Registrierte Empfänger (Ex Wirtschaftstreibende, die als registrierte Empfänger oder Versender zugelassen sind), die im Bereich Wein und andere vergorene Getränke, ausgenommen Wein und Bier tätig sind, in Übereinstimmung mit den Vorgaben aus der Direktorial-Bestimmung Nr. 86767 vom 20/7/09 Art. 2.

Frist für die Übermittlung der Zusammenfassung der monatlichen Steuerbewegungen und der verwendeten Steuerguthaben betreffend April von:

  • zugelassenen Lagerinhabern aus dem Bereich Alkohol gemäß Abs. 1, Ziffer 1 des Art. 2 der Direktorial-Bestimmung Nr. 25499/UD vom 26/9/08 gemäß den Angaben aus Direktorial-Bestimmung Nr. 1495/DU vom 26/09/2007

15. Mai

Frist für die Übermittlung der Buchhaltungsdaten des Monates März von::

  • Betreiber von Lagerhallen im Bereich des Alkohols oder der alkoholischen Getränke, mit Ausnahme von Wein und vergorenen Getränken, andere als Wein und Bier, in Übereinstimmung mit den Vorgaben aus der Direktorial-Bestimmung Nr. 12695/RU vom 28/1/09 Art. 2, Ziffer 2.

16. Mai

Zahlung der Verbrauchssteuer für die im Vormonat in den Handel gebrachten Produkte (Art. 3, Ziffer 4 des Gesetzesdekretes Nr. 504/1995).

25. Mai

Vorlage der monatlichen Intrastat-Erklärungen bezgl. April

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